Sie zahlen Elternunterhalt? Aktiv werden erforderlich!
Nachdem das OLG München mit einem Beschluss vom 06.03.2024 den angemessenen Selbstbehalt für elternunterhaltspflichtige Kinder auf 5.500,00 € beziffert hat, (vergleiche meine Erläuterungen vom 12.03.2024; https://scheidungsanwalt-schwerte.de/erste-olg-entscheidung-zum-selbstbehalt-beim-elternunterhalt/ sollten alle Betroffenen, die aktuell Elternunterhalt zahlen müssen, überprüfen bzw. überprüfen lassen, ob die dafür maßgebliche Berechnung zutreffend ist. In vielen Fällen dürfte deutlich zu viel Elternunterhalt bezahlt werden,…