Schlagwort: Mindestunterhalt; Selbstbehalt; notwendiger Eigenbedarf

Neue Unterhaltssätze ab dem 01.01.2023

Zum 01.01.2023 gelten für den Kindesunterhalt neue Unterhaltssätze, die in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt werden. Wie nicht anders zu erwarten, wurden die Unterhaltsbeträge deutlich erhöht. Beim Mindestunterhalt ergibt sich beispielsweise bei Kindern in der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) eine Erhöhung um 41 € monatlich, in der Altersstufe 6-11 Jahre eine Erhöhung um 47 €,…

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