Checkliste Beratungsgespräch Elternunterhalt

Checkliste für das erste Beratungsgespräch zum Elternunterhalt

Wenn Sie befürchten (müssen), auf Elternunterhalt (z. B. durch das Sozialamt) in Anspruch genommen zu werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Nach dem Angehörigenpflegeentlastungsgesetz kommt Elternunterhalt ab 2020 nur noch in Betracht, wenn allein das unterhaltspflichtige Kind über ein Einkommen von mehr als 100.000,00 € brutto verfügt.
Alle Anderen
können für die Zeit ab 01.01.2020 aus dem laufenden Einkommen nicht mehr zum Elternunterhalt herangezogen werden!

Relevant bleibt dann für Elternunterhaltspflichtige aber die korrekte Ermittlung des Einkommens und die Prüfung der anzuerkennenden Ausgaben und ferner die Höhe des Vermögens!

Die nachfolgenden Punkte helfen Ihnen auch, ein erstes Beratungsgespräch bei uns entsprechend vorzubereiten:

  • Termin für die
    Rechtsberatung vereinbaren (Tel.: 02304/20060 oder info@kanzlei-gms.de)
  • Rechtschutzunterlagen kopieren (oft ist ein erstes Beratungsgespräch
    in den sog. Familien- oder Privattarifen versichert)
  • Nachweise
    über das eigene laufende Einkommen sowie des Partners kopieren, am Besten die letzten 12 Gehaltsabrechnungen und den
    letzten Steuerbescheid;
  • bei Selbständigen: die letzten Gewinn- und
    Verlustrechnungen bzw. Bilanzen für 3 vollständige Kalenderjahre und die
    letzten 3 Steuerbescheide
  • Aufstellung
    über die laufenden Kosten (z. B. Miete, Versicherungen, Kreditraten,
    Energiekosten pp.) anfertigen
  • Nachweise zu den Ausgabepositionen
    kopieren und mitnehmen, also z.B.
    • Kreditverträge (wichtig: Aufteilung in Zins –und
      Tilgung) und Kontoauszüge,
    • Lebensversicherungsverträge, Sparverträge,
      Rentenversicherungsverträge,
    • Nachweise über Kindesunterhaltszahlungen etc.
  • aktuelle
    Kontostände
    sämtlicher Konten,
    Depots etc.  festhalten und
    Nachweise kopieren
  • aktuelle
    Nachweise über die Höhe von Kapitallebensversicherungen
    mitnehmen
  • bei Eigentum: Kaufvertrag,
    Kreditunterlagen, Grundbuchauszug etc. kopieren
  • Mitteilungen
    über die (voraussichtliche) Altersrente
    kopieren,
  • falls Besonderheiten
    in Betracht kommen: Nachweise über Unterhaltsrückstände der berechtigten
    Person aus der Vergangenheit, Misshandlungen, Kontaktabbruch etc.
  • Soweit
    Eigentum von den jetzt bedürftigen Eltern pp. übertragen wurde: den
    Übertragungsvertrag nebst evtl. Nießbrauchs-
    und Wohnungs­recht­bestellungs­verträgen
    mitnehmen.

Bei Schenkungen etc. gilt: wird der Schenker danach innerhalb von 10 Jahren selbst bedürftig, kann die Schenkung widerrufen werden! Aktuell werden diese Dinge VORRANGIG geprüft, da Elternunterhalt im eigentlichen Sinne seit Anfang 2020 kaum noch geschuldet wird; dies gilt aber nicht für widerrufbare Schenkungen usw.!! Auch hier ist die Rechtsprechung im Fluss, Forderungen des Sozialamtes sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden.

  • Fragen und
    sonstigen Klärungsbedarf notieren, angefertigte Aufstellungen und
    Kopien zum Beratungstermin mitnehmen

Unser Service für Sie: über den nachstehenden Button können Sie diese Checkliste als PDF herunterladen und ausdrucken:

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