Lassen Sie mich zum Thema „Online-Scheidung“ zuerst einige kleine Anmerkungen machen:
Eine „echte“ Online-Scheidung ist in Deutschland eigentlich noch nicht möglich; denn Sie müssen am Scheidungstermin beim zuständigen Amtsgericht immer persönlich teilnehmen. Dazu kommt noch, dass Sie auch immer Formulare ausfüllen und unterschreiben müssen. Da wir Wert auf eine persönliche Betreuung legen, haben wir uns entschlossen, das Thema „Online-Scheidung“ erst dann wirklich anzubieten, wenn die technischen Voraussetzungen dafür bei den Gerichten geschaffen sind.
Gerne können wir die notwendigen Dinge aber auch telefonisch besprechen, so dass der persönliche Kontakt gewahrt bleibt, ich Sie mit den notwendigen Informationen versorgen kann und Ihr Aufwand gering bleibt.
Aus der Erfahrung der bisherigen Praxis bleibt mir noch der folgende Hinweis: Trauen Sie sich ruhig, mich anzurufen, auch wenn Sie sich eigentlich für die „Online-Scheidung“ ohne unmittelbaren Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt entschieden haben: denn allzu häufig bleiben trotzdem Fragen, die auch das vermeintlich allwissende Internet nicht zu Ihrer Zufriedenheit (vor allem oft auch nicht richtig!) beantworten kann. Auch wenn Sie mich „nur“ für die Scheidung beauftragt haben: ICH bin für SIE da!