Die aktuell maßgeblichen Schlagworte lauten natürlich #stayathome und #Zuhause.
Gerade wer das befolgt, sieht sich aber durchaus weitreichenden Problemen ausgesetzt:
– das Arbeitseinkommen reduziert sich; das hat Auswirkungen auf die eigene Lebenssituation, aber auch auf Unterhaltspflichten etc. ANTWORT
– das Arbeitsverhältnis wird gar gekündigt, auch hier mit den Folgen u.a. für zu zahlenden, aber zu erhaltenden Unterhalt! ANTWORT
– wie können Umgänge mit den Kindern coronakonform gestaltet werden? Darf ich überhaupt Umgang haben? ANTWORT
– was muss ich tun, wenn ich den (titulierten) Unterhalt für Expartner oder Kinder nicht mehr zahlen kann? ANTWORT
– wie verhält es sich mit Miete, Kreditraten und sonstigen laufenden Kosten?
– kann ich mehr Unterhalt erhalten, wenn ich wegen Corona weniger verdiene? ANTWORT
– kann ich zu viel gezahlten Unterhalt zurückfordern, wenn ich weiterzahle, obwohl ich viel weniger verdiene? ANTWORT
Eins vorweg: Wir sind auch in diesen Krisenzeiten für Sie da; gerne aber auch per telefonischer-, Email- oder Videoberatung!
Erste Antworten stellen wir Ihnen auch hier zur Verfügung, in dem Sie oben auf den Link klicken; individuelle, also auf Ihre spezielle Fragestellung zugeschnittene Antworten, können aber natürlich nur durch eine – kostenpflichtige – individuelle Beratung erfolgen.
Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen; wir klären auch immer zu Beginn, welche Kosten dadurch verursacht werden können! Und auch in Zeiten knapper Kassen kann eins festgehalten werden: der richtige Rat zur richtigen Zeit erspart nicht nur viel Kummer und Sorgen, sondern schützt auch vor kostenintensiven Fehlern!