Probleme mit der Zahlung des Unterhalts wegen Corona
Hier müssen 2 Dinge grundsätzlich unterschieden werden: (1) entweder es liegt kein Titel (Gerichtsurteil/Beschluss/Vergleich oder notarielle Urkunde) vor, man zahlt also freiwillig oder (2) der Unterhalt ist tituliert. Zu (1): Aus Fairnessgründen sollte mit dem Unterhaltsberechtigten Kontakt aufgenommen werden und diese/r darüber informiert werden, dass der Unterhalt ganz oder teilweise nicht mehr geleistet werden kann.…