Erste OLG-Entscheidung zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt
Das OLG München hat eine Vorreiterrolle eingenommen und nach Geltung des Pflege- und AngehörigenentlastungsG eine erste Entscheidung zum Selbstbehalt des elternunterhaltspflichtigen Kindes getroffen. Um was geht es: Beim Elternunterhalt (Kinder zahlen für ihre im Pflegeheim lebenden Eltern) galt bislang ein so genannter Sockelselbstbehalt von (zuletzt) 2.500,00 € plus der Hälfte des darüber liegenden Einkommens. Allerdings…