Elternunterhalt – Mehrbedarf wegen Behinderung
Wenn wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Unterhaltsberechtigten zusätzliche Kosten entstehen, können diese unterhaltsrechtlich als so genannter Mehrbedarf zu berücksichtigen sein. Im zu entscheidenden Fall ging es um Mehrkosten, die für die Betreuung der gehörlosen Mutter der auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kinder. Der BGH Verwies zunächst auf seine gefestigte Rechtsprechung, wonach sich der Unterhaltsbedarf des…