Neue Düsseldofer Tabelle – höherer Kindesunterhalt
Zum Jahresbeginn gelten neue Richtsätze für den Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle wurde – moderat – angepasst. Die Zahlbeträge in den einzelnen Altersstufen wurden leicht erhöht, der Selbstbehalt und der sogenannte Bedarfskontrollbetrag bleiben der Höhe nach unverändert. In der 1. Einkommensstufe (bis 2.100 €), also beim Mindestkindesunterhalt, erfährt die Düsseldorfer Tabelle in der 1. Altersstufe (0-5…