Neue Düsseldorfer Tabelle
Vom Oberlandesgericht Düsseldorf wurde die neue Düsseldorfer Tabelle bekannt gemacht, die die ab dem 01.01.2021 regelmäßig gültigen Kindesunterhaltsbeträge regelt. Wie erwartet, wurden die Kindesunterhaltsbeträge angehoben, die Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten jedoch nicht verändert. Bei einem Einkommen bis 1.900,00 € wird nunmehr folgender Kindesunterhalt – dies ist der so genannte Mindestunterhalt – geschuldet: Altersstufe 0-5 Jahre: 393,00…