Neues beim Unterhalt
Quasi durch die Hintertür sind bei der Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle für die Zeit ab dem 01.01.2022 zwei weitere Veränderungen vorgenommen worden: Der Erwerbstätigenbonus beim Ehegattenunterhalt wurde von bisher einem Siebtel auf nunmehr ein Zehntel abgesenkt. Dies steht im Einklang mit der jüngsten BGH-Rechtsprechung. Ob alle Oberlandesgerichte diesen Schritt mitgehen werden, wird abzuwarten sein;…