Hoher Selbstbehalt beim Elternunterhalt ok
Das OLG Düsseldorf billigt einen Selbstbehalt von mindestens 5.000,00 € für das unterhaltspflichtige Kind beim Elternunterhalt Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Beschwerde des sozialhilfegewährenden Amtes gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Rheinberg zu befassen. Für einen Teilzeitraum von 6 Monaten war ein sozialhilferechtlicher Unterhaltsbedarf der Mutter in Höhe von 7.126,03 € eingeklagt worden. Das…