Neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2022

Wie erwartet wurde die Düsseldorfer Tabelle, die den Kindesunterhalt regelt, zum 01.01.2022 neu angepasst. Nicht angepasst wurden die Selbstbehaltssätze der Pflichtigen für den Kindesunterhalt.

Die Erhöhungen allerdings sind auch tatsächlich moderat. Sie bewegen sich in den einzelnen Einkommensstufen und Altersstufen zwischen drei Euro monatlich und acht Euro monatlich, wobei die größeren Anpassungen bei den älteren Kindern und in den höheren Einkommensgruppen vorgenommen wurden.

Neu ist, dass die Düsseldorfer Tabelle nicht mehr bei der 10. Einkommensgruppe endet, sondern bis zur 15. Einkommensgruppe fortgeschrieben wurde und damit Einkommen bis zu einem Nettobetrag in Höhe von 11.000,00 € erfasst und geregelt sind.

Allerdings sind die Abstufungen nicht mehr in den ansonsten gültigen 400 €-Schritten erfolgt, vielmehr wurden die Spannen deutlich ausgeweitet und umfassen zum Schluss 1.499,00 € als Unterschiedsbetrag. Deshalb sind auch nur fünf Einkommensstufen aufgesattelt worden auf die bisher existierenden zehn Einkommensstufen.

Für diejenigen Kinder, deren Unterhaltsanspruch bisher 160 % des Mindestunterhaltes umfasst hatte, also aus der bisherigen 10. Einkommensgruppe entnommen war, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, höheren Unterhalt beanspruchen zu können.

Dies muss aber aktiv verfolgt werden!

Ohne eine entsprechende Aufforderung und Inverzugsetzung braucht weder mehr Unterhalt gezahlt zu werden noch muss dieser gegebenenfalls dann auch nachgezahlt werden.

Prüfen Sie also in jedem Falle die Ihnen vorliegenden Unterhaltstitel.

Weisen die Unterhaltstitel einen dynamischen Betrag (wie beispielsweise 115 %) auf, muss der Unterhalt automatisch angepasst werden. Wenn nur ein fester Betrag genannt ist, muss eine Anpassung ebenfalls nur nach Aufforderung erfolgen.

Lassen Sie sich beraten, verschenken Sie kein Geld.

Auch für Unterhaltsschuldner ist es wichtig, zu prüfen, ob eine Anpassung erforderlich ist, denn sonst können Nachforderungen mehr als unangenehm werden.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin unter der Rufnummer 02304. 20060.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen