Ein aufregendes Jahr ist zu Ende gegangen, ein Jahr mit vielen Herausforderungen steht uns allen nunmehr bevor.
Wir wünschen allen Mandanten, Freunden und Rechtssuchenden ein frohes und hoffentlich erfolgreiches Jahr 2023!
Es gibt viel zu tun, um die anstehenden vielfältigen Probleme wie die neuen Unterhalts- und Selbstbehaltsbeträge im Familienrecht zu berücksichtigen. Gehen wir die Probleme gemeinsam an.
Höherer Kindesunterhalt muss, wenn nicht ein dynamischer Titel (in Prozent vom Mindestunterhalt) vorliegt, aktiv geltend gemacht werden.
Anpassungen wegen der höheren Selbstbehaltssätze erfolgen nie automatisch und erst recht nicht rückwirkend. Hier ist aktives Tun erforderlich!
Wenn Sie dabei unsere Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns gerne an!