Neue Düsseldofer Tabelle – höherer Kindesunterhalt

Zum Jahresbeginn gelten neue Richtsätze für den Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle wurde – moderat – angepasst. Die Zahlbeträge in den einzelnen Altersstufen wurden leicht erhöht, der Selbstbehalt und der sogenannte Bedarfskontrollbetrag bleiben der Höhe nach unverändert.

In der 1. Einkommensstufe (bis 2.100 €), also beim Mindestkindesunterhalt, erfährt die Düsseldorfer Tabelle in der 1. Altersstufe (0-5 Jahre) eine Erhöhung um 2 € auf nunmehr 357 € monatlich, in der 2. Altersstufe (6-11 Jahre) um 3 € auf nunmehr 426 €.

In der 3. Altersstufe (12-17 Jahre) erfolgt eine Anpassung um 4 € auf nunmehr 524 € und in der Altersstufe ab 18 Jahren erfolgt die Anpassung ebenfalls um 4 € auf nunmehr 443 € monatlich. Bei den hier angegebenen Werten handelt es sich jeweils um den Zahlbetrag, d. h. die Verrechnung des Kindergeldes hat bereits stattgefunden.

Ob es zu einer Erhöhung des Kindergeldes ab dem 01.01.2025, wie vorgesehen, noch kommen wird, wird abzuwarten sein. Dann verändern sich die Zahlbeträge möglicherweise nochmals.

Auch in den anderen Einkommensstufen erfolgt jeweils eine Anpassung, die zwischen monatlich +2 € und +8 € schwankt.

Sofern kein sogenannter dynamischer Titel vorliegt, erfolgt keine automatische Anpassung. Der Erhöhungsbetrag muss also aktiv eingefordert werden.

Alle Unterhaltspflichtigen, die sich in einem dynamischen Titel verpflichtet haben, den Kindesunterhalt zu zahlen, müssen darauf achten, die Zahlbeträge dann ab dem 01.01.2025 entsprechend anzupassen.

Die vertretungsberechtigten Eltern, die nicht über einen dynamischen Titel für ihre Kinder/ihr Kind verfügen, sollten gegebenenfalls die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle zum Anlass nehmen, um die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes überprüfen zu lassen. Die zutreffende Höhe ist aus dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils zu ermitteln. Dazu stehen Auskunftsansprüche zur Verfügung. Diese können nach jeweils 2 Jahren geltend gemacht werden.

Bei Fragen stehen wir unter der Rufnummer 02304.20060 gerne zur Verfügung.

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