Neue Düsseldorfer Tabelle

Vom Oberlandesgericht Düsseldorf wurde die neue Düsseldorfer Tabelle bekannt gemacht, die die ab dem 01.01.2021 regelmäßig gültigen Kindesunterhaltsbeträge regelt.

Wie erwartet, wurden die Kindesunterhaltsbeträge angehoben, die Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten jedoch nicht verändert.

Bei einem Einkommen bis 1.900,00 € wird nunmehr folgender Kindesunterhalt – dies ist der so genannte Mindestunterhalt – geschuldet:

  1. Altersstufe 0-5 Jahre: 393,00 €, nach Abzug des hälftigen Kindesgeldes müssen gezahlt werden: 283,50 € (plus 16,50 € beim Zahlbetrag);
  2. Altersstufe 6-11 Jahre: 451,00 €, nach Abzug des hälftigen Kindesgeldes müssen gezahlt werden: 341,50 € (plus 19,50 € beim Zahlbetrag);
  3. Altersstufe 12-17 Jahre: 528,00 €, nach Abzug des hälftigen Kindesgeldes müssen gezahlt werden: 418,50 € (plus 23,50 € beim Zahlbetrag);
  4. für volljährige Kinder: 564,00 €, nach Abzug des vollen Kindesgeldes müssen gezahlt werden: 345,00 € (plus 19,00 € beim Zahlbetrag).

In den weiteren Einkommensgruppen ergeben sich ähnliche Erhöhungen, ab der 6. Einkommensgruppe (Nettoeinkommen mehr als 3.500,00 €) fällt die Anpassung etwas höher aus.

Wir weisen auch in diesem Jahr darauf hin, dass es keine „automatische“ Anpassung gibt, sofern nicht ein so genannter dynamischer Titel, in dem die Unterhaltsbeträge in Prozent bezogen auf den Mindestunterhalt ausgewiesen sind, gibt!

Höherer Kindesunterhalt wird also nur nach entsprechender Aufforderung durch das unterhaltsberechtigte Kind oder dessen gesetzlichen Vertreter geschuldet. Bitte beachten sie, dass die Aufforderung nachweislich erfolgen muss.

Haben Sie die Höhe des Unterhalts letztmals vor mehr als 2 Jahren prüfen lassen, kann bei dieser Gelegenheit natürlich auch geprüft werden, ob die Einordnung unter Berücksichtigung geänderter Verhältnisse überhaupt noch zutreffend ist.

Dies gilt umgekehrt für den Unterhaltsverpflichteten natürlich ebenso.

Noch nicht berücksichtigt ist die Änderung beim Kindesunterhalt bei Einkünften des unterhaltsverpflichteten Elternteils von mehr als monatlich 5.500,00 €.

Wir helfen gerne bei der Überprüfung und Durchsetzung der Ansprüche, vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro, der gerne auch nur „digital“, wenn von Ihnen gewünscht, durchgeführt werden kann.

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