Schlagwort: Elternunterhalt; OLG München 06.03.2024; 2 UF 1201/23e; Abänderung

Sie zahlen Elternunterhalt? Aktiv werden erforderlich!

Nachdem das OLG München mit einem Beschluss vom 06.03.2024 den angemessenen Selbstbehalt für elternunterhaltspflichtige Kinder auf 5.500,00 € beziffert hat, (vergleiche meine Erläuterungen vom 12.03.2024; https://scheidungsanwalt-schwerte.de/erste-olg-entscheidung-zum-selbstbehalt-beim-elternunterhalt/ sollten alle Betroffenen, die aktuell Elternunterhalt zahlen müssen, überprüfen bzw. überprüfen lassen, ob die dafür maßgebliche Berechnung zutreffend ist. In vielen Fällen dürfte deutlich zu viel Elternunterhalt bezahlt werden,…

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen