Höherer Kindesunterhalt ab Januar 2017
Regelmäßig wird die so genannte „Düsseldorfer Tabelle„, die die Höhe des geschuldeten Kindesunterhalts festlegt, an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Auch zum 01.01.2017 erfolgt eine solche Anpassung, dabei werden die Kindesunterhaltsbeträge moderat angehoben, während die Selbstbehaltssätze, also das Einkommen, das dem Unterhaltsschuldner verbleiben soll, unverändert bleiben. In der ersten Altersstufe (1-5 Jahre) beträgt der Zahlbetrag des…