Anpassung des Mindestunterhalts zum 01.01.2020
Mit Wirkung zum 01.01.2020 wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angehoben. Aktuell wird für Kinder im Altersbereich von 0-5 Jahren ein Betrag in Höhe von 354,00 € (abzüglich hälftiges Kindergeld) geschuldet. Ab dem nächsten Jahr erhöht sich der Grundbetrag auf 369,00 € – zum 01.01.2021 dann sogar auf 378,00 €, jeweils abzgl. des hälftigen Kindergeldes.…
