Mit Wirkung zum 01.01.2020 wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angehoben.
Aktuell wird für Kinder im Altersbereich von 0-5 Jahren ein Betrag in Höhe von 354,00 € (abzüglich hälftiges Kindergeld) geschuldet. Ab dem nächsten Jahr erhöht sich der Grundbetrag auf 369,00 € – zum 01.01.2021 dann sogar auf 378,00 €, jeweils abzgl. des hälftigen Kindergeldes.
Auch in den weiteren Altersgruppen gibt es die entsprechende Anpassung, Kindergeldverrechnung wie zuvor, wie folgt:
Altersstufe 6-11 Jahre (aktuell 406,00 €) ab 2020 dann 424,00 €,
Altersstufe 12 – 17 Jahre von (aktuell 476,00 €) auf dann 497,00 €.
Es wird zu erwarten sein, dass auch die übrigen Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt angepasst werden.
Bitte beachten Sie: wenn Sie unterhaltsberechtigt sind: nur bei so genannten dynamischen Titeln erfolgt eine automatische Anpassung, ansonsten muss die unterhaltsverpflichtete Person dazu (nachweislich) aufgefordert werden. Wenn Sie Unterhaltsverpflichtet sind und ein dynamischer Titel vorliegt: Passen Sie ihre Zahlungen zur Vermeidung von Nachteilen (Zwangsvollstreckung!) unbedingt an.
Haben Sie dazu oder zum Kindesunterhalt überhaupt Fragen: Lassen Sie sich bei uns beraten!