Bundesverfassungsgericht ändert Unterhaltsberechnung
Bundesverfassungsgericht ändert Unterhaltsberechnung Mit Beschluss vom 25.01.2011 hat das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, die „neue“ Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit den Unterhaltsansprüchen eines geschiedenen Ehepartners bei Wiederverheiratung des anderen Ehepartners als nicht verfassungsgemäß kritisiert. Der Bundesgerichtshof hatte den Bedarf des geschiedenen Ehepartners seit Mitte 2008 in der Form berechnet, dass die bereinigten Einkommen…
