Weitere Klarheit zum Elternunterhalt
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 12.12.2012, veröffentlicht am 23.01.2013, weitere Klarheit in die Berechnung des möglichen Elternunterhaltes gebracht. Ausgangslage: Die Mutter der Beklagten lebt in einer Alten- und Pflegeeinrichtung. Da sie die Kosten des Heimaufenthalts nur teilweise aufbringen konnte, gewährte ihr die Gemeinde Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von monatlich zwischen 850,00 €…
