Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab dem 01.01.2013 gültige Kindesunterhaltstabelle veröffentlicht. Wie zu erwarten hat sich die Unterhaltshöhe nicht verändert. Angehoben wurden allerdings die Selbstbehalte der Unterpflichtigen.
So darf der erwerbslose Unterhaltspflichtige jetzt 800,00 € (vorher 770,00 €) behalten; dem Erwerbstätigen müssen gegenüber minderjährigen und ihnen gleichgestellten volljährigen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, monatlich 1.000,00 € bleiben (vorher belief sich der Selbstbehalt auf 950,00 €).
Auch die weiteren Selbstbehaltssätze wurden um jeweils 50,00 € erhöht, auch der Selbstbehalt gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten (auf nunmehr 1.100,00 €) .
Gute Nachrichten also für die Unterhaltspflichtigen, schlechtere für die, die auf den Unterhalt angewiesen sind. Die Änderungen werden zum 01.01.2013 wirksam – aber nicht automatisch, sondern nur auf Abänderungsantrag!