Wohnwertvorteil, Tilgung und Unterhalt – es ändert sich was!
Mit Spannung wird erwartet, ob sich bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts tatschlich eine Änderung bei der Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsleistungen beim so genannten Wohnwertvorteil ergeben wird. Dieses Thema ist für alle Unterhaltsverhältnisse interessant, in denen Einkünfte aus (noch finanzierten) Immobilien (Miete, Wohnwert) berücksichtigt werden. Dabei spricht der Unterhaltsrechtler vom „Wohnwert“, wenn er den Unterschied zwischen der…