Hausfrau, Taschengeld und Elternunterhalt, die Nächste
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 01.10.2014 weitere Klarheit in die Berechnung von Elternunterhaltsansprüchen gebracht. Entschieden wurde ein Sachverhalt, in dem die elternunterhaltspflichtige Tochter über kein eigenes Einkommen verfügt und deshalb auf Unterhalt gegenüber dem mit ihr verheirateten Ehemann angewiesen ist. Der Fall ist insoweit zusätzlich interessant, als der BGH bereits einmal,…