Vorsicht bei neuen Auskunftsauforderungen beim Elternunterhalt
Zum 01.01.2020 ist das Angehörigen-Pflege-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Danach wird Elternunterhalt aus Einkommen (!) nur noch geschuldet, wenn allein das unterhaltspflichtige Kind über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000,00 € verfügt. Zu Gunsten der Unterhaltspflichtigen wird zudem vermutet, dass das Einkommen diese Grenze nicht überschreitet. Dies bedeutet nach unserer Auffassung, dass das Amt Auskunft nur…
