Heute, 16.12.2019, wurde die neue Düsseldorfer Tabelle, vorgestellt. Sie bringt, wie erwartet, die Anhebung der Kindesunterhaltsbeträge für minderjährige Kinder.
Aber es gibt sogar noch mehr Änderungen:
Zum Einen werden die so genannten Selbstbehalte angehoben; von bisher 880,00 € bzw. 1.080,00 € auf nunmehr 960,00 € für Nichterwerbstätige bzw. für Erwerbstätige auf 1.160,00 €. Sofern nicht der Mindestbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes betroffen ist, beträgt der Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen sogar 1.4000,00 €.
Bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten oder nach § 1615 l BGB wird beim Selbstbehalt zwischen erwerbstätigen und nicht-erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten unterschieden. Für den Erwerbstätigen beträgt der Selbstbehalt nunmehr 1.280,00€; für den Nichterwerbstätigen nur noch 1.180,00 €.
Deutlich erhöht wird der Bedarf von Studierenden! Betrug dieser bislang 735,00 €, wird er nunmehr auf 860,00 € angehoben. Inkludiert ist dabei eine Warmmiete von 375,00 €.
Wichtig: Außer bei dynamischen Unterhaltstiteln müssen sich aus den neuen Werten ergebende Änderungen aktiv eingefordert werden! Sie wirken frühestens ab dem nachweislichen Zugang einer solchen Aufforderung! Gerne sind wir dabei behilflich..