Neue Düsseldorfer Tabelle mit erheblichen Änderungen!

Heute, 16.12.2019, wurde die neue Düsseldorfer Tabelle, vorgestellt. Sie bringt, wie erwartet, die Anhebung der Kindesunterhaltsbeträge für minderjährige Kinder.

Aber es gibt sogar noch mehr Änderungen:

Zum Einen werden die so genannten Selbstbehalte angehoben; von bisher 880,00 € bzw. 1.080,00 € auf nunmehr 960,00 € für Nichterwerbstätige bzw. für Erwerbstätige auf 1.160,00 €. Sofern nicht der Mindestbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes betroffen ist, beträgt der Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen sogar 1.4000,00 €.

Bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten oder nach § 1615 l BGB wird beim Selbstbehalt zwischen erwerbstätigen und nicht-erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten unterschieden. Für den Erwerbstätigen beträgt der Selbstbehalt nunmehr 1.280,00€; für den Nichterwerbstätigen nur noch 1.180,00 €.

Deutlich erhöht wird der Bedarf von Studierenden! Betrug dieser bislang 735,00 €, wird er nunmehr auf 860,00 € angehoben. Inkludiert ist dabei eine Warmmiete von 375,00 €.

Wichtig: Außer bei dynamischen Unterhaltstiteln müssen sich aus den neuen Werten ergebende Änderungen aktiv eingefordert werden! Sie wirken frühestens ab dem nachweislichen Zugang einer solchen Aufforderung! Gerne sind wir dabei behilflich..

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