Kindesunterhalt bei Abitur-Lehre-Studium
Der Bundesgerichtshof hatte sich auch im März mal wieder mit der Frage zu beschäftigen, in welchen Fällen nach erreichtem Abitur und abgeschlossener Ausbildung (hier zur Bankkauffrau) weiterhin Kindesunterhalt für ein anschließendes Studium verlangt werden kann. Amtsgericht und Oberlandesgericht hatten die Anträge auf Unterhalt abgewiesen mit der Begründung, das aufgenommene Lehramtsstudium für berufsbildende Schulen baue nicht…