Abänderung eines Krankheitsunterhaltstitels
Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer nunmehr verkündeten Entscheidung vom 19.06.2013 mit der Frage der Begrenzung eines vor der Unterhaltsreform titulierten Anspruchs auf Krankheitsunterhalt zu befassen. Die Ausgangslage: Die Eheleute hatten 1981 in der damaligen Tschechoslowakei die Ehe miteinander geschlossen. 1985 siedelten sie nach Deutschland über, dort erfolgte 1999 die Trennung und im Jahre 2001…