Ausbildungsbeginn und Kindesunterhalt
Die in der Praxis oftmals relevante Frage, ab wann kein Kindesunterhalt mehr – oder nur noch verminderter Kindesunterhalt – zu zahlen ist, wenn das bis dahin unterhaltsberechtigte Kind eine Ausbildung aufnimmt und so eigene Einkünfte erzielt, hat das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 08.01.2013 beantwortet. Zu klären war vorliegend die Frage, ob der Kindesunterhalt…