Höherer Kindesunterhalt bei gutem Einkommen möglich!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte schon vor geraumer Zeit entschieden, dass es beim Ehegattenunterhalt nicht möglich ist, sich der Auskunft über das aktuelle Einkommen zu entziehen, in dem sich der Auskunftspflichtige für „unbegrenzt leistungsfähig“ erklärt. Beim Kindesunterhalt war diese Frage noch offen, wurde allerdings oft als zulässig angesehen angesichts des Umstandes, dass die Unterhaltsbeträge nach der…