Höheren Kindesunterhalt einfordern ab Jahreswechsel 2016
Zum 01.01.2016 ändert sich die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Während diesmal die dem Unterhaltspflichtigen zustehenden Selbstbehaltssätze, die zum letzten Jahreswechsel erhöht worden waren, unverändert bleiben, erhöhen sich die diesmal die Kindesunterhaltsbeträge. Die Erhöhungen fallen sowohl je Alters- als auch je Einkommenstufe unterschiedlich aus und betragen zwischen 4,- und 15,- €. Noch deutlicher erhöht sich der…