Schlagwort: Aufrechnungsverbot

Unterhalt einfach weiterzahlen trotz Einkommensrückgang – auch keine gute Idee!

Problematisch ist aber auch Folgendes: Zahlt der/die Pflichtige trotz Einkommenseinbußen wegen Corona den bisherigen Unterhalt brav weiter, obwohl eine Reduzierung möglich wäre, kann das teuer werden! Denn stellt sich hinterher heraus, dass tatsächlich deutlich weniger Unterhalt hätte gezahlt werden müssen, kann der „überzahlte“ Unterhalt nicht zurückgefordert werden! Denn Unterhalt wird ja zum Verbrauch gezahlt, und…

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