Schnellere Scheidung
Seit der grundlegenden Änderung des Familenverfahrensrechts ab dem 01. September 2009 kann das Ehescheidungsverfahren beschleunigt werden: Sofern beide Ehegatten sämtliche Mitwirkungspflichten zum Versorgungsausgleich (Ausgleich der ehezeitlichen Rentenanwartschaften) erledigt haben, kann auf Antrag nach dreimonatiger Verfahrensdauer der Versorgungsausgleich aus dem sog. Verbundverfahren abgetrennt werden und die Ehe schon vor der Entscheidung zum Versorgunbgsausgleich geschieden werden. Dies…
