Kindesunterhalt trotz Ausbildungsverzögerung
Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer Entscheidung vom 03.07.2013 mit der Frage der Berechtigung von Kindesunterhaltsansprüchen zu beschäftigen. Ausgangssituation: Eine heute 24-jährige hatte im Jahre 2007 die mittlere Reife mit einem Notendurchschnitt von 3,6 erzielt. In der Folgezeit absolvierte sie verschiedene Beschäftigungsverhältnisse und leistete Praktika zum Teil in der Hoffnung, auf diese Art und Weise…