Checkliste für das erste Beratungsgespräch zum Elternunterhalt
Wenn Sie befürchten (müssen), auf Elternunterhalt (z. B. durch das Sozialamt) in Anspruch genommen zu werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Nach dem
Angehörigenpflegeentlastungsgesetz kommt Elternunterhalt ab 2020 nur noch in Betracht,
wenn allein das unterhaltspflichtige Kind über ein Einkommen von mehr als
100.000,00 € brutto verfügt.
Alle Anderen können für die Zeit ab 01.01.2020 aus dem laufenden Einkommen
nicht mehr zum Elternunterhalt herangezogen werden!
Relevant bleibt dann für Elternunterhaltspflichtige aber die korrekte Ermittlung des Einkommens und die Prüfung der anzuerkennenden Ausgaben und ferner die Höhe des Vermögens!
Die nachfolgenden Punkte helfen Ihnen auch, ein erstes Beratungsgespräch bei uns entsprechend vorzubereiten:
- Termin für die Rechtsberatung vereinbaren (Tel.: 02304/20060 oder info@kanzlei-gms.de)
- Rechtschutzunterlagen kopieren (oft ist ein erstes Beratungsgespräch in den sog. Familien- oder Privattarifen versichert)
- Nachweise über das eigene laufende Einkommen sowie des Partners kopieren, am Besten die letzten 12 Gehaltsabrechnungen und den letzten Steuerbescheid;
- bei Selbständigen: die letzten Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Bilanzen für 3 vollständige Kalenderjahre und die letzten 3 Steuerbescheide
- Aufstellung über die laufenden Kosten (z. B. Miete, Versicherungen, Kreditraten, Energiekosten pp.) anfertigen
- Nachweise zu den Ausgabepositionen
kopieren und mitnehmen, also z.B.
- Kreditverträge (wichtig: Aufteilung in Zins –und Tilgung) und Kontoauszüge,
- Lebensversicherungsverträge, Sparverträge, Rentenversicherungsverträge,
- Nachweise über Kindesunterhaltszahlungen etc.
- aktuelle Kontostände sämtlicher Konten, Depots etc. festhalten und Nachweise kopieren
- aktuelle Nachweise über die Höhe von Kapitallebensversicherungen mitnehmen
- bei Eigentum: Kaufvertrag, Kreditunterlagen, Grundbuchauszug etc. kopieren
- Mitteilungen über die (voraussichtliche) Altersrente kopieren,
- falls Besonderheiten in Betracht kommen: Nachweise über Unterhaltsrückstände der berechtigten Person aus der Vergangenheit, Misshandlungen, Kontaktabbruch etc.
- Soweit Eigentum von den jetzt bedürftigen Eltern pp. übertragen wurde: den Übertragungsvertrag nebst evtl. Nießbrauchs- und Wohnungsrechtbestellungsverträgen mitnehmen,
Bei Schenkungen etc. gilt: wird der Schenker danach innerhalb von 10 Jahren selbst bedürftig, kann die Schenkung widerrufen werden! Aktuell werden diese Dinge VORRANGIG geprüft, da Elternunterhalt im eigentlichen Sinne seit Anfang 2020 kaum noch geschuldet wird; dies gilt aber nicht für widerrufbare Schenkungen usw.!!
- Fragen und sonstigen Klärungsbedarf notieren, angefertigte Aufstellungen und Kopien zum Beratungstermin mitnehmen
Unser Service für Sie: über den nachstehenden Button können Sie diese Checkliste als PDF herunterladen und ausdrucken:
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